Oberschule Ofenerdiek

                       ~ Schule am See ~

Schulordnung

Die Schule (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer) haben miteinander folgende Schulordnung vereinbart:

Wir alle möchten in unserer Schule

  • gemeinsam arbeiten können,
  • uns wohl fühlen,
  • frei unsere Meinung sagen,
  • Hilfen bekommen, wenn wir sie brauchen.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir uns Regeln für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten geben. Diese Regeln sollen allen am Schulleben beteiligten Gruppen – Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern, Sekretärinnen, Assistenten, Hausmeister, Raumpflegerinnen – gerecht werden, ohne eine Gruppe zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Außerdem erhoffen wir die mittragende Unterstützung der Eltern. Unsere Schule hat Verantwortung in besonderem Maße, weil sehr junge und schon ältere Schülerinnen und Schüler eine Lerngemeinschaft bilden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfe und Verständnis füreinander sind eine wichtige Voraussetzung im Zusammenleben der Schule.


Folgende Regeln sollen eine Hilfestellung für ein erfolgreiches Miteinander sein:

  • Wichtigstes Tun in der Schule ist der Unterricht. Er beginnt und schließt pünktlich. Sollte eine Lehrkraft nach 5 Minuten noch nicht zum Unterricht erschienen sein, so meldet dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher beim Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  • Die Garderobe wird außerhalb der Klassenräume aufgehängt. Da Wertsachen unversichert sind, müssen sie zu Hause gelassen werden. Fremdes Eigentum, wie das Inventar und Arbeitsmaterialien, sind sorgsam zu behandeln.
  • Die Schule wird um 8.00 Uhr offiziell geöffnet. Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr; er endet mittags um 13.45 Uhr und nachmittags um 16.00 Uhr. Die Aufsicht beginnt morgens ab 8.00 Uhr und endet 5 Minuten nach dem letzten Unterricht.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in Ruhe in die Pausenbereiche. Bei gutem Wetter werden die Pausen außerhalb des Schulgebäudes verbracht. “Schlecht-Wetter-Pausen“ werden durch ein besonderes Klingelzeichenangezeigt.
  • Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Der Fahrradstand der Schule ist nicht bewacht. Damit keine Schülerin, kein Schüler in den Verdacht der Beteiligung an Diebstählen und Beschädigungen von Fahrrädern gerät, ist jeder unbegründete Aufenthalt im Fahrradstand untersagt.
  • Das Begehen oder Befahren der Parkplätze mit Fahrrädern oder Mofas sowie das Befahren des Schulhofes ist wegen der damit verbundenen Gefahren verboten.
  • Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Hausmeister, des Schulassistenten, der Schulsekretärin, der aufsichtführenden Eltern und des Ordnungsdienstes ist zu folgen.
  • Jede/Jeder leistet seinen Beitrag, um Energie und Wasser zu sparen und die Abfälle sachgerecht zu entsorgen.
  • Das Rauchen ist für Schüler/innen – unabhängig von ihrem Lebensalter – im gesamten Schulbereich sowie an der Schulbushaltestelle nicht gestattet.
  • Verboten ist die Überwegung des Parkplatzes beim Wechsel zwischen den Gebäuden.
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